Dokumententypen in Citavi

Die folgende Liste zeigt Ihnen die Dokumententypen, für die Citavi je spezifische Eingabemasken bereitstellt.

Agenturmeldung: Eine durch eine Presseagentur verbreitete Nachricht, die anderen Presseorganen zur Nutzung angeboten wird. Vgl. Pressemitteilung.

Akte: Schriftstücke, die bei Verwaltungs- oder Geschäftstätigkeiten anfallen und aufgrund eines gemeinsamen Merkmals zusammengefügt werden. Eine Akte besteht in der Regel aus mehreren Schriftstücken. Abgeschlossene Akten, die als historische Dokumente in einem Archiv aufbewahrt werden, sollten als Archivgut bibliographiert werden. Vgl. Manuskript.

Archivgut: Schrift-, Bild-, Ton-, Filmmaterial, das in einem Archiv aufbewahrt wird. Merkmale des Archivguts sind seine Singularität und sein Aufbewahrungsort. Sind diese Merkmale gegeben, können auch Materialien, die sonst den Dokumententypen Akte, Gesetz oder Verordnung, Manuskript, Karte, Zeitungsartikel, Ton- oder Filmdokument o. ä. zuzurechnen wären, als Archivgut bibliographiert werden.

Beitrag im Gesetzeskommentar: Interpretation und Erläuterung eines oder mehrerer Artikel oder Paragraphen eines Gesetzes (als Beitrag in einem Kommentar). Technischer Hinweis: Um den Beitrag bibliographieren zu können, sollte der betreffende Gesetzeskommentar vorher in Ihrem Citavi-Projekt erfasst worden sein.

Beitrag in: Ein eigenständiger Aufsatz (auch: Editorial, Nachwort o. ä.) in einem Sammelwerk, Tagungsband, Sonderheft oder in Grauer Literatur, ferner ein Lexikonartikel (sofern er namentlich gekennzeichnet ist) sowie ein eigenständiges Werk in einer Sammlung der Werke eines Autors. Vgl. Beitrag im Gesetzeskommentar, Zeitschriftenaufsatz, Zeitungsartikel. Technischer Hinweis: Um Beiträge erfassen zu können, sollten die betreffenden Sammelwerke, Tagungsbände usw. vorher in Ihrem Citavi-Projekt erfasst worden sein.

Buch (Monographie): Ein selbstständiges, in sich geschlossenes Einzelwerk eines Autors oder eines Autorenteams, wenn es den Text gemeinsam verantwortet. Auch mehrbändige Publikationen fallen hierunter, ebenso wie Broschüren, die im Buchhandel erschienen. Vgl. Sammelwerk, Schriften eines Autors.

Buch (Sammelwerk): Ein- oder mehrbändiges Werk mit gesonderten, einzeln verantworteten Beiträgen verschiedener Autoren, das in der Regel von einem Herausgeber(team) editiert wurde (auch Wörterbuch oder Lexikon). Sammelwerke, die nicht in einem Verlag erschienen und nicht über den Buchhandel zu beziehen sind, sollten als Graue Literatur bibliographiert werden. Vgl. Tagungsband, Sonderheft / Beiheft, Werke eines Autors.

Geographische Karte: Kartenwerk oder Einzelkarte. Singuläre Stücke wie handschriftliche Kartenskizzen können als Manuskript oder als Archivgut (sofern sie in einem Archiv aufbewahrt werden) bibliographiert werden.

Gerichtsentscheidung: Urteil oder Beschluss eines Gerichts, mit dem ein Verfahren abgeschlossen wird.

Gesetz / Verordnung: Gesetz oder Verordnung eines nationalen oder supranationalen Gesetzgebers, Rechts- oder Verwaltungsverordnung einer Regierung oder staatlichen Behörde.

Gesetzeskommentar: Ein- oder mehrbändiges Werk oder Loseblattsammlung zur Kommentierung eines oder mehrerer Gesetze.

Graue Literatur / Bericht / Report: Druckschrift, die nicht in einem Verlag erschienen und nicht im Buchhandel erhältlich ist, sondern von Autoren oder Herausgebern selber publiziert und vertrieben wird. Beispiele: Reports und Projektberichte aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Schriften von Verbänden und Ministerien, Firmenschriften, Flugblätter, Werbebroschüren. Solche Schriften werden häufig primär oder sekundär im Internet als PDF-Dokument veröffentlicht. Sie sollten dennoch nicht als Internetdokument, sondern als Graue Literatur / Bericht / Report (einschl. ihrer Internetadresse) bibliographiert werden.

Hochschulschrift: Dissertation oder Habilitationsschrift (auch Diplom- oder Magisterarbeit, Master Thesis o. ä), die als vervielfältigtes Manuskript in Universitätsbibliotheken aufbewahrt wird oder in digitaler Form auf einem Dissertations-Server vorliegt. Hochschulschriften, die in einem Verlag veröffentlicht wurden, sollten als Monographie erfasst werden.

Hörbuch: Tonaufnahme der Lesung eines (meist literarischen) Textes, die auf einem Tonträger veröffentlicht ist. Vgl. Hörspiel. (Da es sich bei Hörspielen oft um Adaptionen literarischer Texte handelt, sind die Übergänge fließend). Lesungen, die nur im Radio ausgestrahlt wurden, aber nicht im Handel auf einem Tonträger erhältlich sind, sollten als Dokumententyp Radio- oder Fernsehsendung bibliographiert werden.

Hörspiel: Ein ausschließlich mit akustischen Mitteln arbeitendes dramatisches Spiel, das von einem Radiosender ausgestrahlt wurde und/oder auf einem Tonträger veröffentlicht ist. Vgl. Hörbuch.

Internetdokument: Ein Text- oder Multimedia-Dokument (Webseite, Office-Datei, PDF-Dokument etc.), das über eine Internetadresse abzurufen ist. Internetdokumente, die auch in gedruckter Form als Graue Literatur / Bericht / Report vorliegen, sollten als Graue Literatur einschließlich ihrer Internetadresse bibliographiert werden. Digitalisierte Auszüge aus Büchern sollten nicht als Internetdokument erfasst werden. Ihre Internetadresse kann aber beim Originalwerk (z. B. einer Monographie) im Feld »Beigabe im Internet« vermerkt werden. Digitale Dissertationen sind als Hochschulschrift zu erfassen.

Interviewmaterial: Unveröffentlichte Aufzeichnung eines Interviews (Rohmaterial im Rahmen wissenschaftlicher oder journalistischer Arbeiten). Veröffentlichte Interviews sind entsprechend ihrer Publikationsform (also als Zeitungsartikel, Graue Literatur usw.) zu bibliographieren.

Manuskript: Ein unveröffentlichtes hand-, maschinen- oder computerschriftliches Einzeldokument. Bei privater Vervielfältigung durch Kopie, Mehrfachausdruck o. ä. bleibt ein Manuskript ein Manuskript. Die Veröffentlichung im Internet macht ein Manuskript jedoch zum Internetdokument, die Veröffentlichung im Privatdruck zu Grauer Literatur. Vgl. Akte, Graue Literatur / Bericht / Report.

Musiktitel in: Ein kleineres Musikstück (Lied, Sonate, kleine Sinfonie u. ä.), das zusammen mit anderen Stücken in einem Musikalbum veröffentlicht ist. Technischer Hinweis: Um den Musiktitel bibliographieren zu können, sollte das betreffende Musikalbum vorher in Ihrem Citavi-Projekt erfasst worden sein.        

Musikwerk / Musikalbum: Ein größeres Musikwerk (Sinfonie, Oper u. ä.) oder eine Sammlung mehrerer Stücke (Album), die auf einem oder mehreren Tonträgern veröffentlicht sind.

Norm: Publikation einer Normung, die von einer nationalen oder internationalen Normeninstitution zur Vereinheitlichung von Benennungen, Abmessungen, Beschaffenheiten usw. verabschiedet wurde.

Patentschrift: Beurkundung eines gewerblichen Schutz­rechtes zur alleinigen, zeitlich begrenzten Nutzung eines technischen Verfahrens oder Produkts.

Persönliche Mitteilung: Information, die per Brief, Fax, E-Mail, Telefonat oder im direkten Gespräch übermittelt wurde. Dieser Dokumententyp kann für private Zwecke, aber auch zur Erfassung von Informationen, die als Rohmaterial im Rahmen wissenschaftlicher oder journalistischer Arbeiten anfallen, verwendet werden. Publizierte Briefwechsel sind als Monographien oder Schriften eines Autors, persönliche Mitteilungen, die in einem Archiv aufbewahrt werden, als Archivgut zu bibliographieren.

Pressemitteilung: Text- und Bildmaterial, das von einem Unternehmen, einer Behörde, Hochschule, Privatperson usw. zur Unterrichtung der Presse verfasst wurde. Vgl. Agenturmeldung.

Radio- oder Fernsehsendung: Ein für das Medium Radio oder Fernsehen hergestellter und über diese Medien ausgestrahlter Beitrag. Vgl. Hörbuch, Hörspiel, Spielfilm, Ton- oder Filmdokument.

Schriften eines Autors: Sammlung ausgewählter oder sämtlicher Werke eines Autors in einem Band oder in mehreren Bänden. Dabei kann es sich um einen kleinen Sammelband mit belletristischen Werken oder wissenschaftlichen Aufsätzen eines Autors, aber auch um die Historisch-kritische Gesamtausgabe eines Klassikers handeln. Vgl. Monographie, Sammelwerk. Wenn Sie ein einzelnes Werk aus der Sammlung der Werke eines Autors bibliographieren möchten, verwenden Sie dazu den Dokumententyp Beitrag in.

Software: Ein Computerprogramm (Büro-, Lern-, Spielprogramm usw.), das auf einem Datenträger publiziert ist oder über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Vgl. Internetdokument.

Sonderheft / Beiheft: Ein Heft zu einer Zeitschrift, das zusätzlich zu den regelmäßig erscheinenden Ausgaben dieser Zeitschrift erscheint und in der Regel einen eigenen Herausgeber hat, eine eigene Zählung aufweist und einem speziellen Thema gewidmet ist. Vgl. Tagungsband, Sammelwerk.

Spielfilm: Öffentlich vorgeführter oder ausgestrahlter Kino- oder Fernsehfilm mit fiktionaler Handlung, ggf. gespeichert auf einem technischen Datenträger. Vgl. Radio- oder Fernsehsendung, Ton- oder Filmdokument.

Tagungsband: Eine Sammlung von Beiträgen einer wissenschaftlichen Tagung in einem Band (Konferenzband, Proceedings). Vgl. Sammelband, Sonderheft / Beiheft.

Ton- oder Filmdokument: Ton- oder Filmaufnahmen dokumentarischer Art, die auf einem Ton- oder Bildträger publiziert sind (z. B. aktuelle Lehr- und Dokumentarfilme, aber auch historische Ton- und Filmaufnahmen von Reden, Ereignissen usw.). Vgl. Hörbuch, Hörspiel, Spielfilm, Radio- oder Fernsehsendung.

Unklarer Dokumententyp: Benutzen Sie diesen Dokumententyp als Zwischenlösung (bis zur Prüfung am Original) bei lückenhaften oder unklaren Titelangaben aus zweiter Hand, die eine eindeutige Zuordnung des Titels zu einem Dokumententyp nicht erlauben.

Vortrag: Mitschrift, Mitschnitt oder Handout eines unveröffentlichten Vortrags oder Referats oder einer Vorlesung. Veröffentlichte Vorträge sind entsprechend ihrer Publikationsform zu bibliographieren, z. B. als Zeitschriftenaufsatz, Beitrag in.

Zeitschriftenaufsatz: Ein Aufsatz eines Autors oder eines Autorenteams in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder einer Publikumszeitschrift (Magazin). Vgl. Zeitungsartikel, Beitrag in.

Zeitungsartikel: Ein Artikel eines Autors oder Autorenteams in einer Tages- oder Wochenzeitung. Vgl. Zeitschriftenaufsatz, Beitrag in.