Warum und wie bibliographieren?

hmtoggle_plus1 Warum bibliographieren wir eigentlich?

Durch Gutenbergs Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern sind Druckschriften (Bücher, Zeitungen, Flugschriften etc.) zu zentralen Medien gesellschaftlicher Kommunikation geworden. Sie waren bis zum Ende des 20. Jahrhunderts auch die Leitmedien wissenschaftlicher Kommunikation. Erst durch die Erfindung von Computern, die virtuelle Texte herstellen und mit Hilfe des Internets speichern und verbreiten können, hat sich diese Situation grundlegend geändert. Seither spielen elektronisch hergestellte und gespeicherte Texte eine vergleichbar wichtige, in einigen Fällen sogar eine wichtigere Rolle.

Im Umkreis der gedruckten Schrift haben sich im Laufe der Geschichte Institutionen gebildet, die für deren Herstellung und Verbreitung zuständig sind. Es sind dies Druckereien und Verlage. Um einzelne Druckschriften identifizieren zu können, bedarf es nicht nur der Kenntnis des Verfassernamens und des Titels, sondern auch der Informationen über Druckort, Verlag und Jahr des Erscheinens.

Die Druckschrift entwickelte sich rasch zum bevorzugten Medium der Wissensspeicherung. Hand in Hand damit entstand das gesellschaftliche Bedürfnis, sie verfügbar und zugänglich zu halten. Als Ort, der diesem Bedürfnis dient, hat sich die Institution der – heute in aller Regel öffentlichen – Bibliothek etabliert (Nationalbibliotheken, Universitäts- und Landesbibliotheken, städtische Bibliotheken).

Die für ein modernes Verständnis von Wissenschaft maßgeblichen Forderungen Forschungsbezug (Bezug auf den Stand des Wissens) und Nachprüfbarkeit der Aussagen haben zur Folge, dass der Umgang mit Wissensmedien gewissen Regeln unterliegt. So ist jede Bezugnahme auf eine Quelle, sei sie direkter (Zitat) oder nur sinngemäßer Art, nachzuweisen. Dies geschieht in Form der bibliographischen Angabe, die als Voll- oder Kurznachweis im Text und als Vollnachweis im Anhang zum Text in Form eines Literaturverzeichnisses (Bibliographie) erscheint.

hmtoggle_plus1 Gibt es eine Grundform für einen bibliographischen Nachweis?

Ja, und sie ist sehr einfach. Die Grundform der bibliographischen Angabe enthält die Komponenten:

  • Name (Nachname, Vorname) des Autors bzw. der Autorin
  • Titel
  • Verlagsort (für Publikationen der Frühen Neuzeit: Druckort)
  • Erscheinungsjahr

Diese Grundform wird ggf. um Zusätze wie Untertitel, Auflage, Verlag, Reihentitel ergänzt. Ob diese Zusätze in das Literaturverzeichnis einfließen, ist in der Regel vom gewählten Zitationsstil abhängig. Somit ergibt sich folgendes Schema (Zusätze erscheinen kursiv):

  • Name der Autorin/des Autors
  • Titel
  • ggf. Untertitel
  • ggf. bei mehrbändigen Werken: Band mit Bandnummer und Bandtitel
  • Auflage
  • Verlagsort
  • fakultativ: Verlag
  • Erscheinungsjahr
  • ggf. Reihentitel und Nummer des Bandes in der Reihe.

Das Grundschema variiert mit den Dokumententypen. So erscheint bei einem Sammelwerk, das von einem oder mehreren Herausgebern (Herausgeber sind nicht identisch mit Autoren von Beiträgen) veröffentlicht wird, anstelle »Name des Verfassers« die Angabe »Name des/der Herausgeber(s)«. Weitere Informationen hierzu finden Sie bei der Darstellung der Dokumententypen.